Unvollendete
Integration
Das Projekt „Europa“ war
erfolgreich, es entstanden aber viele neue Probleme
Quelle: Internetjournal „Novaja
politika“ ( Neue Politik )
Gekürzte Version
14. Mai 2009
Das größte politische Projekt der
Nachkriegszeit ist der europäische Einigungsprozess. In dem
Kontinent, in dem zwei Weltkriege ausgebrochen waren und auf
seinem Territorium geführt wurden, die zu katastrophalen
Folgen führten und unzählige Opfer verursachten, entschloss
man sich dazu, dass Meinungsverschiedenheiten und
Streitigkeiten ein für allemal der Vergangenheit angehören
sollten. Heute sind es bereits mehr als sechzig Jahre, dass
der Zweite Weltkrieg beendet wurde und man kann sagen, dass
das Projekt „Europa“ insgesamt gesehen erfolgreich ist.
Die Europäische Union stellt
hinsichtlich der Lebensumstände die weltweit attraktivste
Region dar, gekennzeichnet durch die stärkste Wirtschaft,
das höchste Absicherungsniveau der Menschenrechte und
Freiheiten und hohen Wohlstand.
Von den 500 weltweit größten
Unternehmen haben 170 ihren Sitz in Europa. Der Euro steht
in einer Reihe mit den stärksten Währungen der Welt und wird
als Alternative zum Dollar angesehen. Der Präsident der
Europäischen Kommission findet im Kreis der Spitzenpolitiker
aus der ganzen Welt Anerkennung. Der Weg zu den genannten
Errungenschaften war aber lang und schwierig und kann
keinesfalls für beendet erklärt werden. Darüber hinaus
stellen sich gerade heute den Mitgliedern der EU und
denjenigen, die sich der Organisation anschließen möchten,
neue komplexe Aufgaben.
Eine Erläuterung der Probleme
dieses noch wackelig stehenden Giganten bedarf eines
Exkurses in seine Geschichte und einer Erklärung seiner
komplexen Struktur.
Der Anfang wurde im Jahre 1951
mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl gemacht, der sich sechs Länder unter anderen die BRD,
Frankreich und Italien anschlossen. Es wurde ein gemeinsamer
Markt für die in der Bezeichnung genannten Produktionen
geschaffen. Die Initiatoren der Gründung waren die
französischen Politiker Robert Schuman und Jan Mohne.
Bemerkenswert ist, dass ungefähr
zur diesen Zeit der Plan der Europäischen
Verteidigungsgemeinschaft in Frankreich scheiterte. Auf
diese Weise vollzog sich der Einigungsprozess Europas nur im
wirtschaftlichen Bereich, kein Land wollte auf einen Teil
seiner staatlichen Souveränität verzichten und sich durch
Beitritt zu einer politischen Gemeinschaft besonders
verpflichten. Die Integration setzte sich nur in kleinen
Schritten fort und stieß immer wieder auf von den Gründern
nicht vorhergesehene Hindernisse. Die Franzosen misstrauten
den Deutschen, die kontinentalen Europäer insgesamt den
Engländern, die Schweizer und die Norwegen der Idee der
Europäischen Union generell.
Im Jahr 1957 wurden die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, sowie das gemeinsame
Zollgebiet und die Europäische Atomgemeinschaft gebildet.
Die EAG bestand aus den gleichen Mitgliedern und übernahm
die spezifische Aufgabe, den Atomenergiebereich gemeinsam zu
entwickeln. Der EWG traten England, die Skandinavische
Länder, die Schweiz und Österreich nicht bei. Diese Länder
bildeten als Gegengewicht die Europäische Gemeinschaft für
den freien Handel. Zwischen beiden Blöcken entfaltete sich
Konkurrenz, die durch die beharrliche Position von Paris
geschürt wurde, London nicht unter den Mitgliedern der EWG
sehen zu wollen. Allmählich konnten die
Meinungsverschiedenheiten überwunden werden und England
wurde in die EWG aufgenommen. Dies war der Grund für das
Auseinandergehen der EGFH, deren Mitglieder außer der
Schweiz, Island und Norwegen einer nach dem anderen der EWG
beitraten.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg
zur europäischen Integration war im Jahre 1979 die direkte
Wahl von Abgeordneten in das Europäische Parlament, das
danach zu einer selbstbewussten und einflussreichen
politischen Organisation wurde. Auf der gleichen Ebene mit
dem Europarlament liegt als Organ der Exekutive die
Eurokommission, deren Befugnisse und Möglichkeiten kurz nach
ihrer Gründung sehr beschränkt waren. Der nächste bedeutende
Schritt war im Jahre 1985 die Unterzeichung des Schengener
Abkommens, das die Kontrolle des Personenverkehrs innerhalb
der EWG aufgehoben hat.
Letztlich wurde die EU 1992 in
der Gestaltung, in der wir sie heute sehen, mit dem
Abschluss des Vertrages von Maasstrich gegründet, der am 1.
November 1993 in Kraft trat. Gemäß des Vertrages wurde ab
2002 eine einheitliche Währung – der Euro eingeführt und die
Europäische Zentralbank gegründet. Sehr wichtig war auch,
dass die EWG in die EU unbenannt wurde.
Ein bedeutendes Ereignis stellte
im Jahre 1989 die Öffnung des „Eisernen Vorhanges“ und das
Ende der Teilung Europas in zwei Blöcken dar. Bereits im
Jahre 1990 wurde die Deutsche Demokratische Republik durch
den Beitritt zur BRD Teil des geeinten Europas. Ab Mitte der
90-er Jahre steht die Erweiterung der EU auf der
Tagesordnung. Speziell für die neuen Mietgliedsstaaten
wurden die Kopenhagener Beitrittskriterien ausgearbeitet,
deren Erfüllung für die Aufnahme in die EU notwendig ist. Es
sei daran zu erinnern, dass das Ende des Kalten Krieges den
Beitritt denjenigen Ländern ermöglichte, die früher die
Politik der Neutralität bevorzugt hatten ( Schweden und
Österreich ) oder die in ihrer Souveränität beschränkt
gewesen waren ( Finnland ). Diese Staaten traten 1995 der EU
bei und im Jahre 2004 folgten ihnen zehn weitere Länder.
2007 wurden auch Rumänien und Bulgarien in die EU
aufgenommen.
Parallel zur Erweiterung
verzeichnete die EU auch Misserfolge. Bis heute hat sie
keine Verfassung oder Charta bzw. kein grundlegendes
Dokument. Die Verfassung, die im Jahre 2004 unter der
Leitung des ehemaligen französischen Präsidenten Valery
Giscard d Estaing ausgearbeitet worden war, wurde 2005 in
den Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt.
Dies war ein schwerer Schlag für die EU, die eine
zweijährige Pause für die Analyse der entstandenen Situation
einlegte. Ende 2007 wurde statt der gescheiterten Verfassung
der Vertrag von Lissabon ausgearbeitet. Es war geplant, dass
dieser noch vor den europäischen Wahlen im Juni 2009 in
Kraft tritt. Allerdings ergab sich etwas anderes. Obwohl der
Vertrag nicht einem Referendum unterzogen werden musste und
lediglich vom Parlament hätte ratifiziert werden können, war
Irland aufgrund seiner Verfassung verpflichtet, ein
Referendum durchzuführen, bei dem die Mehrheit der Wähler
„Nein“ sagte. Außerdem behandelte eine Reihe von Ländern den
Vertrag noch nicht in ihren Parlamenten. Daher konnte die
Frist des In-Kraft-Tretens nicht eingehalten werden und die
Zukunft des Vertrages bleibt überaus neblig.
Eine komplizierte Struktur der
Abstimmung in der EU macht den Prozess der
Entscheidungsfindung sehr schwierig. Sogar ein so kleines
Land wie Irland ist in der Lage, die Ratifizierung eines
wichtigen Vertrages scheitern zu lassen. Dabei forderten
große Parteien und öffentliche Organisationen des Landes
auf, für die Ratifizierung zu stimmen. Auf diese Weise wurde
das Schicksal Europas von der Meinung einer kleinen
Bevölkerungsgruppe abhängig gemacht, die ausschließlich aus
Starrsinn gegen den Vertrag stimmte. Dies ist ein
anschauliches Beispiel dafür, dass die EU ihre
Schwachstellen hat.
Der
mangelnde Wille, dem Kompetenzausbau der EU „grünes Licht“
zu erteilen, gründet nicht nur in der Furcht der Wähler
davor, die Souveränität zu verlieren und in die Hände der
Bürokraten aus Brüssel zu geraten, sondern auch darin, dass
die Wähler die vorgelegten Dokumente nicht nachvollziehen
können. Tatsächlich sind sowohl die Verfassung Europas als
auch der Vertrag von Lissabon Folianten, deren Inhalte für
viele nicht nachvollziehbar sind. Der durchschnittliche
Bürger ist nicht in der Lage, sich durch die
unverständlichen Artikel und Absätze zu zwängen.
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